MAILING 3

Information zur Lagerung von Tumormaterial

Das uns von Ihnen bzw. von der behandelnden medizinischen Einrichtung zur Verfügung gestellte Tumormaterial kann in unserem Institut für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gelagert werden.

Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, die Lagerung jährlich zu verlängern. Eine Verlängerung der Aufbewahrung erfolgt ausschließlich mit dem schriftlichen Einverständnis des Patienten und ist mit Kosten in Höhe von 357 € pro Jahr verbunden.

Es ist zu beachten, dass biologisches Tumormaterial bei längerer Lagerung in seiner Qualität und Eignung für bestimmte Untersuchungen eingeschränkt sein könnte. Darüber hinaus repräsentiert das gelagerte Tumormaterial den biologischen Zustand des Tumors zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entnahme. Der Tumor im Körper des Patienten kann sich im weiteren Krankheitsverlauf verändern, sodass das gelagerte Material möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Tumorstatus entspricht.

Sollte keine Verlängerung der Lagerung gewünscht sein, ist es erforderlich, dass der Patient einen Vernichtungsauftrag für das gelagerte Tumormaterial unterzeichnet. Nach Eingang dieses Auftrags wird das Material gemäß den geltenden medizinischen und rechtlichen Vorgaben fachgerecht vernichtet.

Sie möchten die Verlängerung der Aufbewahrung beenden?
Bitte führen Sie folgende Schritte aus:

1. Vernichtungsauftrag unterschreiben
2. Vernichtungsauftrag senden